Ablauf einer Behandlung

Erstkonsultation

Grundsätzlich kommt folgendes Schema zur Anwendung:

  • Bei der Erstkonsultation definieren Sie, bzw. Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, Ihre Wünsche. Bei Minderjährigen ist die Anwesenheit eines Elternteils oder beider Eltern nötig. Anhand eines ersten, klinischen Befunds wird anschliessend versucht, ein mögliches Behandlungsziel festzulegen. Sofern zu diesem Zeitpunkt eine Behandlung ansteht, erhalten Sie eine Kostenorientierung für eine eingehendere Planung. Ansonsten wird bei Bedarf ein Kontrolltermin vereinbart.
    Diese erste Sitzung ist kostenpflichtig.
  • Auf Ihren Auftrag hin werden in einer zweiten Sitzung Gipsmodelle und verschiedene Röntgenbilder erstellt sowie Fotos gemacht. Die funktionellen Grundlagen werden abgeklärt und der Status der Mundhygiene erfasst.

Erstellen eines Behandlungsplans

Vor der Hauptbesprechung werden die erstellten Unterlagen ausgewertet und mit diesen gewonnen Erkenntnissen ein Behandlungsplan erstellt.

  • In einer dritten Sitzung wird der Befund genau erklärt, die Diagnose gestellt und die konzeptionellen Behandlungsmöglichkeiten werden besprochen. Die zur Anwendung gelangenden Apparaturen werden gezeigt und erklärt. Die Kostenorientierung für die Behandlung oder die entsprechende Phase der Behandlung wird mitgegeben.
    Bei Minderjährigen ist wiederum die Anwesenheit eines Elternteils oder beider Eltern nötig.

Aktive Behandlung – Retention

Bei Ihrem Einverständnis wird mit der aktiven Behandlung begonnen. Allfällig auftretende Fragen können während den Sitzungen oder telefonisch gestellt und besprochen werden. Anschliessend erfolgt meist eine Retention (passive Phase).

Letzte Konsultation

Ist das körperliche Wachstum abgeschlossen und die Situation der Weisheitszähne geklärt, wird der Patient zur weiteren Kontrolle dem Hauszahnarzt übergeben.

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